Kammerident-Verfahren
Nachdem Sie den signaturrechtlichen Antrag zur Erlangung des qualifizierten Signaturzertifikats erstellt haben, ist nach dem Signaturrecht zwingend eine individuelle Identifizierung erforderlich. Neben der Identifizierung bei jedem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung („Notarident“) besteht in einigen Kammerbezirken auch die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu identifizieren („Kammerident“). Bitte bringen Sie zum Identifizierungstermin den ausgedruckten Antrag, das Identifizierungsformular (bei Kammerident) bzw. die Hinweise für den beglaubigenden Notar (bei Notarident) und Ihr Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt aktueller Meldebescheinigung) mit. Nach der Identifizierung werden die Antragsunterlagen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer durch den beglaubigenden Notar bzw. die identifizierende Rechtsanwaltskammer übersandt.
Die Rechtsanwaltskammern beginnen mit dem Angebot des Kammerident-Verfahrens zu unterschiedlichen Zeitpunkten, in unterschiedlichem Umfang und an unterschiedlichen Orten:
Rechtsanwalts- kammer |
Beginn des Kammerident-Verfahrens |
Umfang |
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Bamberg | 1. April 2017 | für zu vereidigende Rechtsanwälte |
Berlin | 1. September 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Brandenburg | 1. November 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Braunschweig | 15. September 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Bremen | 1. September 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Celle | 26. Juli 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Düsseldorf | 15. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Freiburg | 1. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Hamburg | Mitte Oktober 2016 | für zu vereidigende Rechtsanwälte |
Hamm | 1. September 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Karlsruhe | 16. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Koblenz | 8. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Köln | 25. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Mecklenburg-Vorpommern | 1. Oktober 2016 | für alle Rechtsanwälte |
München | 1. Januar 2020 | für alle Rechtsanwälte |
Nürnberg | 12. Oktober 2016 | für zu vereidigende Rechtsanwälte |
Saarland | 1. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Sachsen | 5. September 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Sachsen-Anhalt | 5. September 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Schleswig-Holstein | 1. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Stuttgart | 6. September 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Tübingen | 15. August 2016 | für alle Rechtsanwälte |
Ob eine Rechtsanwaltskammer nur in ihrer Geschäftsstelle oder auch an anderen Orten das Kammerident-Verfahren durchführt, erfahren Sie durch Informationen Ihrer Rechtsanwaltskammer. Weitere Rechtsanwaltskammern werden voraussichtlich noch hinzukommen. Diese Webseite wird insoweit laufend aktualisiert. Bei Rückfragen zum Kammerident-Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer.