Kammerident-Verfahren

Nachdem Sie den signaturrechtlichen Antrag zur Erlangung des qualifizierten Signaturzertifikats erstellt haben, ist nach dem Signaturrecht zwingend eine individuelle Identifizierung erforderlich. Neben der Identifizierung bei jedem Notar mittels Unterschriftsbeglaubigung („Notarident“) besteht in einigen Kammerbezirken auch die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer zu identifizieren („Kammerident“). Bitte bringen Sie zum Identifizierungstermin den ausgedruckten Antrag, das Identifizierungsformular (bei Kammerident) bzw. die Hinweise für den beglaubigenden Notar (bei Notarident) und Ihr Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass samt aktueller Meldebescheinigung) mit. Nach der Identifizierung werden die Antragsunterlagen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer durch den beglaubigenden Notar bzw. die identifizierende Rechtsanwaltskammer übersandt.
Die Rechtsanwaltskammern beginnen mit dem Angebot des Kammerident-Verfahrens zu unterschiedlichen Zeitpunkten, in unterschiedlichem Umfang und an unterschiedlichen Orten:

Rechtsanwalts-
kammer
Beginn des
Kammerident-Verfahrens
Umfang
Bamberg 1. April 2017 für zu vereidigende Rechtsanwälte
Berlin 1. September 2016 für alle Rechtsanwälte
Brandenburg 1. November 2016 für alle Rechtsanwälte
Braunschweig 15. September 2016 für alle Rechtsanwälte
Bremen 1. September 2016 für alle Rechtsanwälte
Celle 26. Juli 2016 für alle Rechtsanwälte
Düsseldorf 15. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Freiburg 1. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Hamburg Mitte Oktober 2016 für zu vereidigende Rechtsanwälte
Hamm 1. September 2016 für alle Rechtsanwälte
Karlsruhe 16. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Koblenz 8. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Köln 25. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Mecklenburg-Vorpommern 1. Oktober 2016 für alle Rechtsanwälte
München 1. Januar 2020 für alle Rechtsanwälte
Nürnberg 12. Oktober 2016 für zu vereidigende Rechtsanwälte
Saarland 1. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Sachsen 5. September 2016 für alle Rechtsanwälte
Sachsen-Anhalt 5. September 2016 für alle Rechtsanwälte
Schleswig-Holstein 1. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Stuttgart 6. September 2016 für alle Rechtsanwälte
Tübingen 15. August 2016 für alle Rechtsanwälte
Ob eine Rechtsanwaltskammer nur in ihrer Geschäftsstelle oder auch an anderen Orten das Kammerident-Verfahren durchführt, erfahren Sie durch Informationen Ihrer Rechtsanwaltskammer. Weitere Rechtsanwaltskammern werden voraussichtlich noch hinzukommen. Diese Webseite wird insoweit laufend aktualisiert. Bei Rückfragen zum Kammerident-Verfahren wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer.