Einfach und sicher am Postfach anmelden – mit den beA-Karten
Alle wichtigen Informationen, kompakt zusammengestellt
Sie haben Fragen zur Bestellung von beA-Karten und weiteren Produkten der Bundesnotarkammer sowie zu deren Einsatz? Auf unserer FAQ-Seite finden Sie neben Antworten auf die meistgestellten Fragen im Umgang mit den beA-Produkten weiterhin Schritt-für-Schritt-Anleitungen sowie Formulare. Wenn Sie darüber hinaus Informationen benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail an bea@bnotk.de - wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!
Allgemeine Fragen:
- Allgemeine Fragen und Antworten zu Ihrer beA-Karte
- Fragen und Antworten zum QES-Aufladeverfahren (auch “Nachladeverfahren” genannt)
Schritt-für-Schritt-Anleitungen:
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Anleitung zur Schlüsselverwaltung Ihrer beA-Karte
(PIN-Änderung u. Auf- oder Nachladen des qualifizierten Zertifikats) - Anleitung zum Download Ihrer beA-Softwarezertifikate
- Softwarezertifikate - PIN ändern
- operations.log unter MacOS finden
- Nutzung der alten SAK unter dem Betriebssystem Linux
Formulare:
- SEPA-Lastschriftmandat
- Sperrformular beA-Karte
- Kündigungsformular
- Informationsblatt für beglaubigende Notare im Notarident-Verfahren
Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die Bundesnotarkammer keine Auskünfte zum beA-Postfach selbst, zu Leistungen der Bundesrechtsanwaltskammer und zu Produkten anderer Anbieter beantworten kann. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich an die Bundesrechtsanwaltskammer unter bea@brak.de oder erfahren Sie mehr unter bea.brak.de. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbeiter i.S.d. Art. 20 Abs. 1 eIDAS-Verordnung. Die deutsche Vertrauensliste gemäß Art. 22. Abs. 1 eIDAS-Verordnung finden Sie unter der folgenden Adresse: https://www.nrca-ds.de/st/TSL-XML.xml.